Allgemeine Geschäftsbedingungen

von LIGHTon Eventtechnik

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung von Gegenständen, insbesondere von Licht-, Ton- und Bühnentechnischen Geräten und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen.

2. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Uns erteilte Aufträge und Bestellungen, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Unsere Angebote sind generell unverbindlich. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste von LIGHTon Eventtechnik enthaltene Mietpreis als vereinbart.

4. Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben

5. Unser Vertragspartner kann den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren. Es gilt dann folgendes Ausfallhonorar als vereinbart:

  • Stornierung früher als 10 Tage vor Aufbaubeginn: kein Ausfallhonorar
  • Stornierung 5 - 10 Tage vorher: 10 % des vereinbarten Entgelts
  • Stornierung 3 - 5 Tage vorher: 20 % des vereinbarten Entgelts
  • Stornierung 2 - 3 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Entgelts
  • Stornierung 24 - 48 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Entgelts
  • Stornierung weniger als 24 Stunden vorher: 70 % des vereinbarten Entgelts
  • Stornierung nach Aufbaubeginn: 100 % des vereinbarten Entgelts

Das vereinbarte Entgelt ist die Summe aus dem Mietpreis und des vereinbarten Arbeitsentgelts.

6. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren. Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

7. Bei vermieteten Gegenständen verpflichtet sich der Mieter zur schonenden Behandlung der ihm überlassenen Geräte während der ganzen Mietdauer. Er hat stets dafür besorgt zu sein, dass die Mietgegenstände ausreichend vom Publikum abgeschirmt werden und vor allem bei Open Air Veranstaltungen keinerlei Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Jede Veränderung an den Geräten ist streng untersagt. Die Kosten für eine entsprechende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands werden dem Mieter belastet.

8. Der Mieter haftet in vollem Umfang bei Beschädigung und/oder Verlust der Mietsache während der kompletten Mietdauer. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ausreichend zu versichern.

9. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand in unserem Lager zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.

10. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von uns empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von uns angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

11. Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit den Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

12. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet LIGHTon nicht den Transport der Mietgegenstände.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leonberg.

14. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Leonberg, März 2010

LIGHTon Eventtechnik
Dipl.-Ing. Martin Weinschenk
Bergstraße 49
D-71229 Leonberg